Unsere Leistungen im Rahmen der Grundpflege werden grundsätzlich von der sog. „Pflegekasse“ voll oder anteilig übernommen, also derjenigen Versicherung, bei der Sie oder Ihre Angehörigen pflegeversichert sind. Art und Umfang dieser Grundpflege wird in sog. Pflegegrade festgelegt. Die Grundpflege sind pflegerische Hilfen in den Bereichen