Sämtliche vom Arzt verordnete Behandlungsmaßnahmen werden im Rahmen der Behandlungspflege von unseren Pflegefachkräften erfüllt. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege und die Krankenkassen (nicht: Pflegekassen) tragen hierfür die Kosten – hierbei ist keine Pflegestufe nötig. Zur Behandlungspflege zählen:
bspw. Blutdruck-/Blutzuckermessung, Dekubitusbehandlung, Drainagen überprüfen und versorgen, Flüssigkeitsbilanzierung, Infusionen, Injektionen, Medikamentengabe, PEG-Sondenversorgung, Stomabehandlung, Venenkatheter (Port), Versorgung der Verbände usw.