Der „Medizinische Dienst der Krankenkassen“ (MDK) genießt einen zwiespältigen Ruf – erst Recht, wenn Pflegegrade herabgesetzt oder gar nicht erst bewilligt werden. Ebenso verhält es sich mit dem so genannten „Pflege-TÜV“, den der MDK bei ambulanten Pflegediensten durchführt.
Anhand eines kurzen Überblicks möchten wir Ihnen die gängigen Begriffe der Pflegeversicherung erklären.
Wir helfen Ihnen hier bereits vor Beantragung der Pflegegrade.
Damit Sie jedoch auch wissen, woran Sie einen guten und für Sie geeigneten Pflegedienst erkennen können, geben wir Ihnen an dieser Stelle z. B. Hinweise, die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen besser einschätzen zu können oder wie die Benotung durch den MDK „zu lesen“ ist. mehr …